Drei Buchstaben haben die betroffenen Organisationen in jüngster Zeit vielleicht schon zum Nachdenken gebracht – TSE. TSE steht für Technische Sicherheitseinrichtung und ist im Rahmen der Kassensicherungsverordnung die gesetzliche Vorgabe des Finanzministeriums für alle Kassen in Deutschland. Betroffen sind Unternehmen oder Institution, wenn Sie – wie viele SAMS-ON-Kunden – Barumsätze und bargeldähnliche Zahlungsvorgänge, z.B. spontane Artikelverkäufe am Kiosk mit Ausweisguthaben, abwickeln.

Warum braucht es die KassenSichV?
Noch immer bestehen Kassen, deren Bestände nachträglich verändert und auf diesem Wege Steuern hinterzogen werden können. Um diese sogenannten digitalen Grundaufzeichnungen vor Manipulationen zu schützen, hat der deutsche Gesetzgeber bereits 2016 die Kassensicherungsverordnung beschlossen.
Ziel ist die Integrität, Authentizität und Vollständigkeit der geschäftlichen Aufzeichnungen. Alle Kassen müssen daher mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul – der technischen Sicherheitseinrichtung – ausgestattet, sprich fiskalisiert sein.

Wie viel Zeit bleibt für die Umsetzung?
Die Kassensicherungsverordnung gilt seit dem 1. Januar 2020. Für die Umsetzung hat der Gesetzgeber aber eine Übergangsfrist bis 30. September 2020, in vielen Bundesländern bis 31. März 2021 eingeräumt. Ab dem 1. Oktober 2020 oder dem 1. April 2021 sind Buchungen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, illegal.

Was ist eine technische Sicherheitseinrichtung?
Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist das Modul, das jeden Zahlungsvorgang an Ihren Kassen unveränderbar signiert und speichert. Das Gesetz formuliert klare Vorgaben an die Zuverlässigkeit der TSE, die durch ein Zertifizierungsverfahren der Anbieter sichergestellt werden sollen. Die Sicherheitseinrichtung wird an deutschen Kassen entweder per zusätzlicher Hardware oder cloudbasiert gelöst. Da in Deutschland keine Bezuschussung wie z.B. in Österreich vorgesehen ist, kommen auf die betroffenen Unternehmen und Institutionen zusätzliche Kosten zu.

Wie löst SAMS-ON die gesetzlichen Anforderungen?
Zeitgemäß, nachhaltig und zukunftssicher – SAMS-ON ist cloudbasiert und setzt auf eine cloudbasierte technische Sicherheitseinrichtung, um zusätzliche Hardwarekosten zu vermeiden.

Dafür haben wir den spezialisierten Partner fiskaly (https://fiskaly.com/) an Bord geholt. Durch die Einbindung von fiskaly werden Ihre Belege fortlaufend signiert, sodass sie, wie vom Gesetzgeber gewünscht, nicht nachträglich manipulierbar sind. Verlangt das Finanzamt diese Belege, sind die Unternehmen und Einrichtungen verpflichtet, sie direkt im gewünschten Format  – DSFinV-K – bereitzustellen. Auch hierfür haben wir gesorgt und machen dies über fiskaly möglich. Im Anhang schicke ich Ihnen weitere Informationen von fiskaly, damit Sie sich ein umfassendes Bild verschaffen können.

Was hat es mit der Bonpflicht auf sich?

Im Zuge der Kassensicherungsverordnung kam auf Unternehmen auch die Anforderung der Bonpflicht zu. SAMS-ON macht den automatischen Bondruck bei Kiosk-Barverkäufen bereits seit Jahresbeginn technisch möglich und kann jederzeit von uns aktiviert werden. Im Falle einer Aktivierung öffnet sich nach jedem Barverkauf ein Druckfenster, über welches der Ausdruck bestätigt werden kann. Für den Druck kann ein handelsüblicher Drucker (DIN-A4-Ausdruck) oder auch Bondrucker an den PC vor Ort angeschlossen und verwendet werden. 


Was ändert sich für Anwender durch die Fiskalisierung?
Für die Nutzer, die bei Ihnen Artikel kaufen ändert sich nichts. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinter der Kasse führen wir gemeinsam mit der Fiskalisierung ein neues, einfacheres Kioskdesign ein. Es ist deutlich übersichtlicher und erlaubt Ihnen, sich bei der Kasse anzumelden. Die Auswahl der Artikel erfolgt auch weiterhin über Buttons und Barcodes und auch alle bisherigen Zahlungsmöglichkeiten bleiben erhalten.

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